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Insolvenz Leitner & Wurm Immobilienbeteiligungs GmbH LG Wels, 20 S 54/19w
VERBINDLICHES ANGEBOT
Anbotsteller:
Name/Firma: .................................................................................................................
geb. am: ........................................................................................................................
vertreten durch: ............................................................................................................
Firmenbuchnummer: ................................ Landesgericht: .......................................
UID-Nr: .........................................................................................................................
Adresse: .......................................................................................................................
Tel.: ..............................................................................................................................
E-Mail: ..........................................................................................................................
an Herrn Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA als Insolvenzverwalter Stelzhamerstraße 12/3 4020 Linz Telefax: 0732 / 60 20 80-20 E-Mail: [email protected] Der Anbotsteller bietet für das jeweilige Haus samt 2 bzw. 3 Parkplätzen der EZ 400
KG 50318 Rutzenmoos (Waldstraße 5, Regau) laut Nutzwertgutachten vom
19.10.2020 und Gutachten vom 30.10.2020 je des Sachverständigen Heimo
Kranewitter einen Nettokaufpreis wie folgt:
Anbotspreis:
* Haus 5/1 .............................................................................. EUR ____________
Parkplatz 1 + 2 .................................................................... EUR ____________
gesamt ................................................................................. EUR ____________
2/17 LeitnerWurm/BVRu-5-Dm/eb, 5
02.12.2020
* Haus 5/2 .............................................................................. EUR ____________
Parkplatz 3 + 4 .................................................................... EUR ____________
gesamt ................................................................................. EUR ____________
* Haus 5/3 .............................................................................. EUR ____________
Parkplatz 5 + 6 + 7 .............................................................. EUR ____________
gesamt ................................................................................. EUR ____________
Im Fall eines höheren Angebots durch andere Bieter bin/sind ich/wir an einer Nachbesserung des Angebots interessiert. nicht interessiert. Ich/Wir halte/n mich/uns an dieses Angebot bis 01.03.2021 gebunden (Annahme des Angebots an die angegebene E-Mail-Adresse reicht bis 24:00 Uhr oder Postaufgabe). VERWERTUNGSBEDINGUNGEN: Verwertet wird das Reihenhaus Waldstraße 5 (EZ 400 KG 50318 Rutzenmoos): Die
Liegenschaft weist laut Nutzwertgutachten 3 Häuser, sowie 7 Parkplätze auf.
Eine Verwertung jedes Hauses erfolgt nur mit Parkplatz.
Zum Haus 1 gehören die Parkplätze 1 + 2.
Zum Haus 2 gehören die Parkplätze 3 + 4.
Zum Haus 3 gehören die Parkplätze 5 + 6 + 7.
Die 3 Häuser sind nicht bestandsfrei (mit Ausnahme des Hauses 2) und ist die
Vermietung im Gutachten ersichtlich.
1. Die Verwertung erfolgt unter Zugrundelegung
* des Nutzwertgutachten des gerichtlich beeideten und zertifizierten
Sachverständigen Heimo Kranewitter vom 19.10.2020
* des Gutachtens des gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen
Heimo Kranewitter vom 30.10.2020
3/17 LeitnerWurm/BVRu-5-Dm/eb, 5
02.12.2020
* der Verwertungsbedingungen
* des untenformulierten abzuschließenden Entwurfs des Kaufvertrages samt
Wohnungseigentumsvertrag (Änderungen bzw. Ergänzungen werden
ausdrücklich vorbehalten)
2. Schriftliche Angebote sind bis längstens 29.01.2021 einlangend in der Kanzlei
des Insolvenzverwalters unter ausschließlicher Verwendung dieses
Angebotsformulars zu richten. Innerhalb der Angebotsfrist wird der
Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot
angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Anbotstellern, welche
rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes
Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet.
Die Anbotsteller haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete
Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die
Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne
Angabe von Gründen abzubrechen.
3. Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter
gemäß RATG bzw. NTG.
4. Das Anbot darf keine Bedingungen oder Zusätze aufweisen.
5. Mit Abgabe des Anbots hat der Anbotsteller eine Finanzierungszusage einer
Bank bester Bonität über den angebotenen Gesamtkaufpreis beizubringen,
ansonsten behält sich der Insolvenzverwalter vor, das Angebot auszuscheiden.
6. Schadenersatzansprüche oder Rechtsmittel oder sonstige Ansprüche,
insbesondere auch aus culpa in contrahendo im Zusammenhang mit einem
Anbot sind ausgeschlossen.
7. Die Verwertung erfolgt unter der Option zur Umsatzsteuerpflicht
(Anbotspreis zuzüglich 20 % Umsatzsteuer) KAUFVERTRAGSTEXT:
4/17 LeitnerWurm/BVRu-5-Dm/eb, 5
02.12.2020
K A U F- U N D
W O H N U N G S E I G E N T U M S V E R T R A G
abgeschlossen zwischen
Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA, Rechtsanwalt, Stelzhamerstraße 12/3, 4020 Linz,
als vom Landesgericht Wels zu 20 S 54/19w bestellter Insolvenzverwalter im
Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEITNER & WURM IMMOBILIEN-
BETEILIGUNGS GmbH, eingetragen zu FN 386931t des Landesgerichtes Linz,
Adresse lt. Firmenbuch Linzer Straße 15, 4283 Bad Zell
(im Folgenden "Verkäufer" oder "Insolvenzverwalter" genannt)
einerseits
und
…………………………………………………………………………………………………..
…………………………………………………………………………………………………..
…………………………………………………………………………………………………..
(im Folgenden "Käufer" genannt)
andererseits
wie folgt:
I.
Kaufobjekt
(1) Über das Vermögen der LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS
GmbH, FN 386931t, wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom
12.06.2019, GZ 20 S 54/19w, das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr
Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA zum Insolvenzverwalter bestellt.
(2) Die LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH ist bücherliche
Eigentümerin der Liegenschaft EZ 400 KG 50318 Rutzenmoos, Bezirksgericht
Vöcklabruck.
5/17 LeitnerWurm/BVRu-5-Dm/eb, 5
02.12.2020
Der Grundbuchsstand stellt sich derzeit wie folgt dar: KATASTRALGEMEINDE 50318 Rutzenmoos EINLAGEZAHL 400 BEZIRKSGERICHT Vöcklabruck ******************************************************************************* Letzte TZ 4545/2020 Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl. II, 143/2012 am 07.05.2012 ************************************* A1 ************************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 406/10 G GST-Fläche * 750 Bauf.(10) 259 Gärten(10) 491 Waldstraße 5 Legende: G: Grundstück im Grenzkataster *: Fläche rechnerisch ermittelt Bauf.(10): Bauflächen (Gebäude) Gärten(10): Gärten (Gärten) ************************************* A2 ************************************** 2 a 1475/2007 Bauplatz (auf) Gst 406/10 Bescheid 11.08.2006 (BauR-5-2006) ************************************* B *************************************** 1 ANTEIL: 1/1 LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH (FN 386931t) ADR: Linzer Straße 15, Bad Zell 4283 e 3051/2013 Kaufvertrag 2013-04-08 Eigentumsrecht f 4730/2019 Eröffnung des Konkurses am 12.06.2019 (20 S 54/19w LG Wels) ************************************* C *************************************** 11 a 3054/2013 Pfandbestellungsurkunde 2013-03-20 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 1.200.000,-- für Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft, FN 75934v b 3054/2013 Simultanhaftung mit EZ 402 16 gelöscht *********************************** HINWEIS *********************************** Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS. *******************************************************************************
(3) Auf obiger Liegenschaft befindet sich ein Reihenhaus. Es ist beabsichtigt,
Wohnungseigentum an den Miteigentumsanteilen zu begründen.
(4) Der Verkäufer verkauft und übergibt und der Käufer kauft und übernimmt die
………… Anteile an der Liegenschaft EZ 400 KG 50318 Rutzenmoos, wie diese
liegen und stehen, mit allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör sowie mit allen
Rechten, Befugnissen und Pflichten, mit welchen die LEITNER & WURM
IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH diese bisher besessen oder benutzt hat bzw.
zu besitzen oder zu benutzen berechtigt war, in sein Alleineigentum.
(5) Im Ergebnis dieser Übertragung sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 400
KG 50318 Rutzenmoos:
1. ……………………………….. zu 145/466 Anteilen, mit welchen
Wohnungseigentum an Haus 1 verbunden wird
2. ……………………………….. zu 145/466 Anteilen, mit welchen
Wohnungseigentum an Haus 2 verbunden wird
6/17 LeitnerWurm/BVRu-5-Dm/eb, 5
02.12.2020
3. ……………………………….. zu 148/466 Anteilen, mit welchen
Wohnungseigentum an Haus 3 verbunden wird
4. ……………………………….. zu 4/466 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum
an Parkplatz 1 verbunden wird
5. ……………………………….. zu 4/466 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum
an Parkplatz 2 verbunden wird
6. ……………………………….. zu 4/466 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum
an Parkplatz 3 verbunden wird
7. ……………………………….. zu 4/466 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum
an Parkplatz 4 verbunden wird
8. ……………………………….. zu 4/466 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum
an Parkplatz 5 verbunden wird
9. ……………………………….. zu 4/466 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum
an Parkplatz 6 verbunden wird
10. ……………………………….. zu 4/466 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum
an Parkplatz 7 verbunden wird
II.
Kaufpreis
(1) Der für die Kaufobjekte gemäß Punkt I. Abs (4) vereinbarte Kaufpreis
beträgt gesamt netto ................................................................... EUR
(Euro …………………….)
zzgl. 20 % USt. ........................................................................... EUR
(Euro …………………….
sohin gesamt .............................................................................. EUR
(Euro ……………………………)
(2) Der Kaufpreis gemäß Punkt II. Abs (1) ist binnen 14 Tagen einlangend ab
allseitiger Vertragsunterfertigung fällig und zahlbar auf das von Herrn Mag. Wilhelm
Deutschmann, MBA eingerichtete Sondermassekonto bei der bei der UniCredit Bank
Austria AG, IBAN: ……………………………., BIC: BKAUATWW, lautend auf
"SM Waldstraße 5".
(3) Für den Fall des Zahlungsverzuges sind 8 % Verzugszinsen zu bezahlen. Eine
Aufrechnung gegen die Kaufpreisforderung des Verkäufers wird von den
Vertragsteilen ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der – auch unverschuldete oder
nur teilweise - Verzug länger als 2 Wochen andauern, ist der Verkäufer berechtigt,
mittels eingeschriebenen Briefes unter Setzung einer mindestens siebentägigen
7/17 LeitnerWurm/BVRu-5-Dm/eb, 5
02.12.2020
Nachfrist den einseitigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Löst der Verkäufer den
Vertrag nach dieser Bestimmung auf, erfolgt eine weitere Verwertung auf Kosten und
Gefahr des Käufers und haftet der Käufer für den bei der Verwertung erzielten
Ausfall gegenüber dem in diesem Vertrag vereinbarten Kaufpreis.
III.
Grunderwerbsteuer / Eintragungsgebühr / Immobilienertragssteuer-
Selbstbemessung
(1) Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass die Grunderwerb-
steuer/Immobilienertragssteuerberechnung gegenüber dem Finanzamt im Zuge der
Selbstberechnung gemäß § 12 GrEStG durch die Schriftenverfasser erfolgt.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, die von den Schriftenverfassern errechnete
Grunderwerbsteuer sowie die Eintragungsgebühr binnen 3 Tagen nach Vor-
schreibung durch die Schriftenverfasser auf das Konto bei der UniCredit Bank
Austria AG, IBAN: AT11 1200 0523 3073 2802, BIC: BKAUATWW zur Einzahlung zu
bringen, sodass die fristgerechte Weiterüberweisung an das Finanzamt und die
grundbücherliche Eintragung durch Bestätigung seitens der Schriftenverfasser
gewährleistet ist.
(3) Sollte der Erlag der Grunderwerbsteuer samt Eintragungsgebühr nicht fristgerecht
nach Aufforderung durch die Schriftenverfasser erfolgt sein, sind die Schriften-
verfasser berechtigt, eine entsprechende Gebührenanzeige beim zuständigen
Finanzamt zu veranlassen und eine entsprechende Steuervorschreibung an die
Vertragsparteien zu begehren.
(4) Die Schriftenverfasser übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der von
ihnen durchgeführten Grunderwerbsteuerberechnung, wohl aber für die
Weiterüberweisung der Grunderwerbsteuer.
(5) Falls seitens des Finanzamtes bei Überprüfung der Steuerbemessung eine
höhere als die von den Schriftenverfassern berechnete Steuer festgestellt werden
sollte, verpflichtet sich der Käufer, den Differenzbetrag binnen 8 Tagen zur
Einzahlung zu bringen, und hält er den Verkäufer schad- und klaglos, unabhängig
von der bestehenden gesetzlichen Solidarhaftung.
8/17 LeitnerWurm/BVRu-5-Dm/eb, 5
02.12.2020
(6) Im Zusammenhang mit der Berechnung der Immobilienertragsteuer wird
festgehalten, dass die LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH eine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 Abs 2 KStG ist und den Gewinn nach § 7 Abs. 3
KStG ermittelt. Daher entfällt für sie gemäß § 24 Abs 3 Z 4 KStG die Verpflichtung
zur Entrichtung der Immobilienertragsteuer.
IV.
Übergabe der Kaufobjekte
(1) Die Übergabe und Übernahme der Kaufobjekte an den Käufer erfolgt nach
Vorliegen der rechtskräftigen insolvenzgerichtlichen Genehmigung dieses
Kaufvertrages, nicht jedoch vor Zahlung des Kaufpreises.
(2) Stichtag der Verrechnung aller die Kaufobjekte betreffenden Steuern, öffentlichen
Abgaben, Betriebskosten und sonstigen Aufwendungen und Erträgen ist der Tag des
Vorliegens der rechtskräftigen insolvenzgerichtlichen Genehmigung dieses
Kaufvertrages.
(3) Der Käufer hat die Kaufobjekte eingehend besichtigt. Die Kaufobjekte werden so
übergeben, wie sie zum Stichtag der Übergabe und Übernahme stehen und liegen,
auch in ungeräumtem Zustand mit unbrauchbaren Bestandteilen, Fahrnissen etc..
Der Verkäufer wird von jeglicher Verpflichtung befreit, allfällige Fahrnisse von den
Kaufobjekten zu räumen.
4) Dem Käufer ist die Vermietung bekannt und ist dieser in Kenntnis der
Mietverträge.
(5) Der Käufer verpflichtet sich bei Versicherungs- und Versorgungsunternehmen
umgehend die Umschreibung / den Neuabschluss allfällig bestehender Verträge
sowie eine Abrechnung zum Übergabestichtag zu organisieren.
V.
Gewährleistung und Schadenersatz
(1) Der Käufer erklärt, die Kaufobjekte (OPTIONAL: als Unternehmer zu erwerben
und) eingehend besichtigt und sich durch umfassende Prüfung Kenntnis über den
wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zustand der Kaufobjekte verschafft zu
9/17 LeitnerWurm/BVRu-5-Dm/eb, 5
02.12.2020
haben. Dem Käufer sind sowohl das Nutzwertgutachten 19.10.2020 sowie auch das
Schätzgutachten vom 30.10.2020 je vom allgemein beeideten und gerichtlich
zertifizierten Sachverständigen Heimo Kranewitter vollinhaltlich bekannt, für dessen
Richtigkeit der Verkäufer nicht haftet.
(2) Der Verkäufer bzw. die Insolvenzmasse leisten weder Gewähr für ein
ziffernmäßig genau bestimmtes Ausmaß, für eine bestimmte Größe, noch für eine
bestimmte Beschaffenheit, sonstige Eigenschaft oder einen Ertrag der Kaufobjekte.
(3) Der Verkäufer erklärt, dass ihm hinsichtlich der Kaufobjekte keinerlei eingeleitete
und / oder angekündigte verwaltungsbehördliche oder sonstige öffentlich-rechtliche
Verfahren oder bescheidmäßig bereits verfügte öffentlich-rechtliche Belastungen
bekannt sind, ebenso wenig angekündigte und / oder eingeleitete bzw. anhängige
Rechtsstreitigkeiten und auch keine verdeckten Mängel.
(4) Eine Gewährleistung des Verkäufers bzw. der Insolvenzmasse gegenüber den
Käufern für Altlasten, Verunreinigungen und Kontaminationen wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
(5) Die in den vorstehenden Absätzen getroffenen Regelungen in Bezug auf die
Gewährleistung des Verkäufers bzw. der Insolvenzmasse gelten auch dann, wenn
die Ansprüche auf den Titel des Schadenersatzes oder andere Rechtsgrundlagen
gestützt werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den
Verkäufer, das Insolvenzgericht bzw. die Insolvenzorgane ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
(6) Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand geldlastenfrei
übertragen wird.
(7) Der Käufer ist in Kenntnis, dass das Kaufobjekt vermietet ist und erklärt Kenntnis
über sämtliche aufrechten Bestandverträge zu haben.
ODER:
(7) Der Käufer ist derzeit Mieter der Kaufobjekte. Die Vertragsparteien vereinbaren
eine einvernehmliche Beendigung des Mietvertrages mit Übergabestichtag. Im Monat
der Übergabe wird die Miete bis zum Übergabestichtag aliquot verrechnet.1
1 wird je nach Käufer eingesetzt
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02.12.2020
VI.
Energieausweis
Festgehalten wird, dass dem Käufer vor Vertragsunterfertigung ein Energieausweis
übergeben wurde.
VII.
Anerkenntnis und Anfechtungsverzicht
(1) Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich, dass der wahre Wert der Kaufobjekte
allseits bekannt ist. Leistung und Gegenleistung werden ausdrücklich als
angemessen anerkannt.
(2) Die Vertragsparteien erklären daher, dass sie selbst für den Fall des Vorliegens
des Tatbestandes des § 934 ABGB diesen Vertrag geschlossen hätten.
VIII.
Inländererklärung, Grundverkehr
(1) Der Käuferin erklärt an Eides statt, dass sie eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in
Österreich ist und an der Käuferin keine Ausländer im Sinne der Bestimmungen des
Oö. Grundverkehrsgesetzes 1994 idgF beteiligt sind.
ODER:
(1) Der Käufer erklärt an Eides statt, österreichischer Staatsbürger bzw. EU-Bürger
zu sein.2
(2) Der Käufer erklärt, dass der vertragsgegenständliche Rechtserwerb nach den
Bestimmungen des Oö. Grundverkehrsgesetzes 1994 idgF keiner Genehmigung
durch die Grundverkehrsbehörde bedarf. Dem Käufer sind im vollen Umfang die
Strafbestimmungen des § 35 Oö. Grundverkehrsgesetzes 1994 idgF sowie allfällige
zivilrechtliche Folgen einer unrichtigen Erklärung (Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes,
Rückabwicklung) bekannt.
2 wird je nach Rechtsperson des Käufers (natürliche/juristische Person) eingesetzt
11/17 LeitnerWurm/BVRu-5-Dm/eb, 5
02.12.2020
IX.
Kosten und Gebühren
(1) Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses
Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren aller Art hat der Käufer zu tragen.
(2) Die Vertragserrichter Rechtsanwälte Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA, geb. am
25.12.1968 und MMag. Dr. Stefan Piringer, geb. am 06.05.1979, Stelzhamerstraße
12/3, 4020 Linz erklären im Sinne des § 13 RL-BA von Beginn der
Vertragsverhandlungen an klargestellt zu haben, alleine vom Verkäufer zur
Vertragserrichtung beauftragt worden zu sein.
(3) Die Kosten und Gebühren einer allfälligen Lastenfreistellung sowie die Kosten der
Meldung, Berechnung und Abfuhr der Immobilienertragssteuer hat hingegen der
Verkäufer zu tragen.
(4) Die Kosten einer allfälligen Rechtsberatung trägt jede Vertragspartei selbst.
X.
Bevollmächtigung
(1) Der Käufer ermächtigt und bevollmächtigt unwiderruflich die Rechtsanwälte
Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA, geb. am 25.12.1968, und MMag. Dr. Stefan
Piringer, geb. am 06.05.1979, Stelzhamerstraße 12/3, 4020 Linz, zur
grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages und ermächtigen und
bevollmächtigen diese unwiderruflich, alle Erklärungen, die dazu erforderlich sind, in
ihrem Namen und in beglaubigter Form oder in Form eines Notariatsaktes
abzugeben und die hiezu notwendigen Änderungen dieses Vertrages formgerecht
vorzunehmen.
(2) Der Käufer ermächtigt und bevollmächtigt die Rechtsanwälte Mag. Wilhelm
Deutschmann, MBA, geb. am 25.12.1968, und MMag. Dr. Stefan Piringer, geb. am
06.05.1979, Stelzhamerstraße 12/3, 4020 Linz weiters, die Löschung der auf der
Liegenschaft eingetragenen und nicht übernommenen Lasten samt Löschung der
Insolvenzanmerkung durch das Insolvenzgericht gemäß § 237 EO zu veranlassen.
12/17 LeitnerWurm/BVRu-5-Dm/eb, 5
02.12.2020
XI.
WOHNUNGSEIGENTUMSVERTRAG
(1) Präambel
Die Vertragsparteien sind ausgehend vom vorangehenden Kauf Miteigentümer der
EZ 400 KG 50318 Rutzenmoos wie folgt:
- LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH zu ………………….
Anteilen
- ………………………………………… zu ……………………… Anteilen
(2) Nutzwerte
Auf der angeführten Liegenschaft bestehen 10 selbständige Wohnungseigentums-
einheiten. Mit Gutachten des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten
Sachverständigen Heimo Kranewitter vom 19.10.2020 zu GZ 2020-043 wurden die
Nutzwerte festgesetzt. Alle Vertragsparteien stellen fest, dass ihnen das
Nutzwertgutachten übermittelt wurde und ihnen dieses bekannt ist. Sämtliche
Vertragsparteien anerkennen dieses Gutachten und wird dieses dem
gegenständlichen Vertrag zugrunde gelegt.
Die Vertragsparteien erklären bereits jetzt ihre Zustimmung zur unentgeltlichen
Berichtigung bzw. Abänderung der Übertragung der Miteigentumsanteile, wenn
erforderlich. Zwischen den Wohnungseigentümern besteht keine Ausgleichspflicht für
übernommene Miteigentumsanteile.
(3) Wohnungseigentum
Die Vertragsparteien räumen einander nunmehr im Sinne des Wohnungs-
eigentumsgesetzes 2002 wechselseitig das ausschließliche Nutzungs- und alleine
Verfügungsrecht an den in Punkt XIII. dieses Vertrages angeführten und den
jeweiligen Liegenschaftsanteilen zugeordneten Wohnungseigentumsobjekten ein.
Mehrere Eigentümer einer Wohnungseigentumseinheit räumen sich gemeinsames
Wohnungseigentum ein. Sie nehmen zur Kenntnis, dass im Sinne der Bestimmung
des § 5 Abs 3 WEG in Verbindung mit § 13 WEG 2002 durch ihr gemeinsames
Wohnungseigentum ihre Anteile so verbunden sind, dass diese - solange das
Wohnungseigentum besteht – nicht getrennt, sondern nur gemeinsam belastet,
veräußert oder der Zwangsvollstreckung unterworfen werden. Sie haften für alle
Verbindlichkeiten aus dem Wohnungseigentum zur ungeteilten Hand.
13/17 LeitnerWurm/BVRu-5-Dm/eb, 5
02.12.2020
(4) Widmung
Die Wohnungseigentumsobjekte dienen nur zu Wohnzwecken. Unabhängig davon,
dürfen diese jedoch auch als Büros bzw. Ordinationen für freie Berufe verwendet
werden, soweit dies den baurechtlichen Bestimmungen nicht widerspricht und
dadurch keine unzumutbare Beeinträchtigung entsteht. Im Fall der widmungs-
konformen geschäftlichen Nutzung ist die Anbringung einer entsprechenden
Beschilderung im Hauseingangsbereich gestattet.
(5) Bauliche Veränderungen
Soweit bauliche Veränderungen über die in § 16 WEG genannten Verfügungsrechte
hinausgehen, dürfen diese nur vorgenommen werden, wenn eine entsprechende
behördliche Genehmigung vorliegt. Jeder Wohnungseigentümer hat für die
Instandhaltung seines Wohnungseigentumsobjektes Sorge zu tragen und alle
nötigen Reparaturen auf eigene Kosten zu veranlassen.
Die Bestandteile der Wohnungseigentumseinheiten, das damit verbundene Zubehör,
die jeweiligen Nutzflächen und Nutzwerte sind aus dem Gutachten von Heimo
Kranewitter ersichtlich.
(6) Rechtsnachfolge
Bei Übertragung oder Veräußerung eines Miteigentumsanteils an der
gegenständlichen Liegenschaft verpflichtet sich die Vertragspartei, die in diesem
Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten auf ihre Rechtsnachfolger zu übertragen.
(7) Verwaltung
Es handelt sich bei allen Wohnungseigentumsobjekten um eine Reihenhausanlage
mit 3 Reihenhäusern und 7 Parkplätzen. Es gibt keine gemeinsamen Teile. Es wird
daher keine Verwaltung bestellt.
ODER:
Es gibt gemeinsame Teile. Es wird daher eine Verwaltung bestellt.
(8) Aufteilung von Aufwendungen
Die 3 Wohnungseigentumseinheiten sollen als selbstständige Wirtschaftseinheit
gesehen werden und sollen dementsprechend die einzelnen Aufwendungen der
jeweiligen Wohnungseigentumseinheit zugerechnet werden. Für jedes Wohnungs-
eigentumsobjekt sind die Zähler für Strom und Wasser vorhanden. Die Steuern und
öffentlichen Abgaben werden von der Gemeinde direkt dem jeweiligen Objekt
zugeschrieben und verrechnet. Bezüglich Außenhülle wie Fenster, Außen-,
Eingangstüren bauliche Oberflächengestaltung, Balkone/Terrassen) sind die
14/17 LeitnerWurm/BVRu-5-Dm/eb, 5
02.12.2020
jeweiligen Wohnungseigentümer allein erhaltungspflichtig. Die Kosten für die
Erhaltung von Dach und Fassade werden von den Eigentümern von Haus 1, Haus 2
und Haus 3 jeweils zu 1/3 getragen. Auf den Gesamteindruck der Anlage ist
Rücksicht zu nehmen.
XII.
Aufsandungserklärung
Die Vertragsteile erteilen nunmehr ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund
dieser Urkunde ob der EZ 400 KG 50318 Rutzenmoos, BG Vöcklabruck
nachstehende Grundbuchshandlungen vorgenommen werden:
a) Einverleibung des Eigentumsrechtes für …………………………………….. lt.
Spalte 3 der Tabelle in Punkt XIII. zu den in Spalte 4 dieser Tabelle genannten
…………….. Anteilen
b) Die Ersichtlichmachung der Bezeichnung „Wohnungseigentum“ im
Gutsbestandblatt
c) Die Einverleibung des Wohnungseigentums bei den in der Spalte 4 der Tabelle
in Punkt XIII. genannten Anteilen an den in Spalte 1 bezeichneten Einheiten - bei
Eigentümerpartnerschaften zu gleichen Teilen unter Verbindung der Anteile
gemäß § 5 Abs 3 und § 13 Abs 3 WEG 2002
d) Die Ersichtlichmachung des abweichende Aufteilungsschlüssels gemäß Punkt
XI. (8) gemäß § 32 WEG 2002
XIII.
Tabelle
Einheit Typ Wohnungseigentümer Liegenschaftsanteil
= Nutzwert (in 466)
Haus 1 Wohnung 145/466
Haus 2 Wohnung 145/466
Haus 3 Wohnung 148/466
Parkplatz 1 Stellplatz im
Freien
4/466
Parkplatz 2 Stellplatz im
Freien
4/466
Parkplatz 3 Stellplatz im
Freien
4/466
15/17 LeitnerWurm/BVRu-5-Dm/eb, 5
02.12.2020
Parkplatz 4 Stellplatz im
Freien
4/466
Parkplatz 5 Stellplatz im
Freien
4/466
Parkplatz 6 Stellplatz im
Freien
4/466
Parkplatz 7 Stellplatz im
Freien
4/466
XIV.
Allgemeine Bestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, auch
das Abgehen von der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag oder
im Zusammenhang mit seinem Zustandekommen und seiner Gültigkeit wird das
sachlich zuständige Gericht in Vöcklabruck vereinbart. Sofern eine fehlende
Vertragsregelung auch nicht durch Auslegung ermittelt werden kann, ist
ausschließlich materielles österreichisches Sachrecht anwendbar.
(3) Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen beiderseits auf
allfällige Rechtsnachfolger der Vertragsteile über. Jeder Vertragsteil ist überdies
verpflichtet, allfällige mit diesem Kaufvertrag übernommene Verpflichtungen auf
einen Rechtsnachfolger zu überbinden.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder
unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hievon nicht
berührt. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen gilt eine
Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder
unwirksamen Bestimmung und der Zwecksetzung der Parteien am Nächsten kommt.
XV.
Vertragsausfertigungen
(1) Das Original dieses Kaufvertrages erhält der Käufer, der Verkäufer erhält eine
einfache Abschrift.
16/17 LeitnerWurm/BVRu-5-Dm/eb, 5
02.12.2020
(2) Die Vertragsparteien sind berechtigt, auf eigene Kosten weitere einfache oder
beglaubigte Abschriften vom Original anfertigen zu lassen.
XV.
Aufschiebende Bedingung, Rechtswirksamkeit
(1) Die Rechtswirksamkeit dieses Kaufvertrages ist aufschiebend bedingt durch die
rechtskräftige Genehmigung durch das Insolvenzgericht.
(2) Im Falle der nicht erteilten Genehmigung werden vom Käufer keine wie immer
gearteten Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter (und Verkäufer) erhoben.
………………….., am ……………………….
....................................................................... Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA, Rechtsanwalt
als vom Landesgericht Wels zu 20 S 54/19w bestellter Insolvenzverwalter im
Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH
………………….., am ……………………….
....................................................................... ……………………………
17/17 LeitnerWurm/BVRu-5-Dm/eb, 5
02.12.2020
Zustimmung durch die Schuldnerin gemäß § 118 IO:
………………….., am ……………………….
................................................................ LEITNER & WURM
IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH“ ………………….., am ……………………
………………………………….……………………… rechtsverbindliche Unterschrift Anbotsteller