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Castolin GmbH Gutenbergstrasse 10 65830 Kriftel Tel. 06192 403-0 Seite 1 von 4 Allgemeine Einkaufsbedingungen der CASTOLIN GmbH, Kriftel/Ts. Stand: März 2008 I. Geltungsbereich 1. Für alle Bestellungen gelten ausschließlich diese Einkaufsbedingungen. Die Annahme bzw. Durchführung unseres Auftrages gilt zugleich als uneingeschränkte Anerkennung dieser Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lieferer erkennen wir nicht an, es sei denn wir stimmen ihrer Geltung schriftlich zu. Als Zustimmung gilt weder unser Schweigen noch die Annahme der Leistung oder deren Bezahlung. 2. Die nachstehenden Bedingungen gelten nur, wenn der Lieferer Unternehmer (§ 14 I BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und finden soweit nichts anderes vereinbart wird, auch für alle künftige Geschäfte mit uns Anwendung. II. Vertragsschluss 1. Alle Angebote des Lieferers und dessen in diesem Zusammenhang ausgefertigten Ausarbeitungen sind für uns kostenfrei und ohne Verbindlichkeit, auch wenn sie auf unsere spezielle Anfrage hin erteilt werden. Alle mit unserer Anfrage dem Lieferer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Unterlagen und Modelle sind dem Angebot wieder beizufügen; sie bleiben unser Eigentum und dürfen weder weiterverwertet noch Dritten zugänglich gemacht werden. Der Lieferer haftet für den Verlust und Beschädigung dieser Unterlagen. Der Lieferer hat sich in dem Angebotbezüglich Menge und Beschaffenheit genau an unsere Anfrage zu halten. Abweichungen bedürfen auch dann unserer ausdrücklichen Einwilligung, wenn der Lieferer auf sie hingewiesen hat. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht ihm nicht zu. 2. Nur schriftlich erteilte Aufträge sind für uns verbindlich. Mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge werden erst durch unsere Bestätigung, schriftlich, per Telefax oder e-mail, wirksam. 3. Unsere Aufträge sind vom Lieferer unverzüglich durch Rücksendung einer mit der rechtsverbindlichen Unterschrift versehenen Auftragsbestätigung anzunehmen. Erhalten wir innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab Bestelldatum, keine Auftragsbestätigung, sind wir an unsere Bestellung nicht mehr gebunden. Hat der Lieferer in der Auftragsbestätigung keine Festpreise bestätigt, so kommt ein Vertrag erst nach schriftlicher Bekanntgabe der Festpreise mit unserer ausdrücklichen Zustimmungserklärung zustande. 4. Wir behalten uns vor, bei Vorliegen unvorhergesehener Umstände vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist jedoch nur bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf der angegebenen oder einer verlängerten Frist zulässig. Hat der Lieferer Metalle vorfinanziert, so ersetzen wir nur die Differenzkosten zwischen dem Metallwert im Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Börsenmetallwert im Zeitpunkt des Rücktritts Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 5. Wir können im Rahmen der Zumutbarkeit vom Lieferer Änderungen des Liefergegenstandes bzw. des Leistungsgegenstandes auch nach Vertragsabschluß verlangen. Der Lieferer hat die Änderungen in angemessener Frist umzusetzen. Über die Auswirkungen auf beide Vertragsschließenden, insbesondere hinsichtlich der Mehr- oder Minderkosten sowie der Liefer- und Leistungstermine sind einvernehmlich angemessene Regelungen zu treffen. 6. Der Lieferer hat den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln. Dritten gegenüber darf er die CASTOLIN GmbH als Vertragspartner nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung als Referenz benennen. Dies gilt auch für etwaige Hinweise in Werbematerialien. III. Lieferbedingungen 1. Die in unserer Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Der Lieferer gerät bei der Versäumung eines festen Liefertermins in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei uns. 2. Der Lauf des vereinbarten Liefertermins beginnt am 3. Tag ab Bestelldatum. Erkennt der Lieferer, dass diese Frist nicht eingehalten werden kann, so muss er binnen 8 Tagen ab Bestelldatum unter Angabe der Gründe und voraussichtlicher Dauer der Verzögerung die Festsetzung einer neuen Lieferfrist beantragen.

De aeb 2008

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Castolin GmbH – Gutenbergstrasse 10 – 65830 Kri ftel – Tel. 06192 – 403-0 Seite 1 von 4

Allgemeine Einkaufsbedingungen der CASTOLIN GmbH, K riftel/Ts. Stand: März 2008

I. Geltungsbereich

1. Für alle Bestellungen gelten ausschließlich die se Einkaufsbedingungen. Die Annahme bzw. Durchführu ng unseres Auftrages gilt zugleich als uneingeschränkt e Anerkennung dieser Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des L ieferer erkennen wir nicht an, es sei denn wir stimmen ihrer Geltung schriftlich zu. Als Zustimmun g gilt weder unser Schweigen noch die Annahme der Leistung oder deren Bezahlung.

2. Die nachstehenden Bedingungen gelten nur, wenn der Lieferer Unternehmer (§ 14 I BGB), eine juristi sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist und finden soweit ni chts anderes vereinbart wird, auch für alle künftige Ges chäfte mit uns Anwendung.

II. Vertragsschluss

1. Alle Angebote des Lieferers und dessen in diesem Zusammenhang ausgefertigten Ausarbeitungen sind für uns kostenfrei und ohne Verbindlichkeit, auch wenn sie auf unsere spezielle Anfrage hin erteilt werden. Alle mit unserer Anfrage dem Lieferer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Unterlagen und Modelle sind dem Angebot wieder beizufügen; sie bleiben unser Eigentum und dürfen weder weiterverwertet noch Dritten zugänglich gemacht werden. Der Lieferer haftet für den Verlust und Beschädigung dieser Unterlagen. Der Lieferer hat sich in dem Angebotbezüglich Menge und Beschaffenheit genau an unsere Anfrage zu halten. Abweichungen bedürfen auch dann unserer ausdrücklichen Einwilligung, wenn der Lieferer auf sie hingewiesen hat. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht ihm nicht zu.

2. Nur schriftlich erteilte Aufträge sind für uns verbindlich. Mündlich oder fernmündlich erteilte Au fträge werden erst durch unsere Bestätigung, schriftlich, per Tel efax oder e-mail, wirksam.

3. Unsere Aufträge sind vom Lieferer unverzüglich d urch Rücksendung einer mit der rechtsverbindlichen Unterschrift versehenen Auftragsbestätigung anzuneh men. Erhalten wir innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab Bestelldatum, keine Auftragsbestätigun g, sind wir an unsere Bestellung nicht mehr gebunde n.

Hat der Lieferer in der Auftragsbestätigung keine F estpreise bestätigt, so kommt ein Vertrag erst nach schriftlicher Bekanntgabe der Festpreise mit unsere r ausdrücklichen Zustimmungserklärung zustande.

4. Wir behalten uns vor, bei Vorliegen unvorherges ehener Umstände vom Vertrag zurückzutreten. Der Rüc ktritt ist jedoch nur bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf d er angegebenen oder einer verlängerten Frist zuläss ig. Hat der Lieferer Metalle vorfinanziert, so ersetzen wir nur die Differenzkosten zwischen dem Metallwer t im Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Börsenmetal lwert im Zeitpunkt des Rücktritts Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Wir können im Rahmen der Zumutbarkeit vom Liefer er Änderungen des Liefergegenstandes bzw. des Leistungsgegenstandes auch nach Vertragsabschluß ve rlangen. Der Lieferer hat die Änderungen in angemessener Frist umzusetzen. Über die Auswirkunge n auf beide Vertragsschließenden, insbesondere hinsichtlich der Mehr- oder Minderkosten sowie der Liefer- und Leistungstermine sind einvernehmlich angemessene Regelungen zu treffen.

6. Der Lieferer hat den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln. Dritten gegenüber darf er die CASTOLIN GmbH als Vertragspartner nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung als Referenz benennen. Dies gilt auch für etwaige Hinweise in Werbematerialien.

III. Lieferbedingungen

1. Die in unserer Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Der Lieferer gerät bei der Versäumung eines festen Liefertermins in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei uns.

2. Der Lauf des vereinbarten Liefertermins beginnt am 3. Tag ab Bestelldatum. Erkennt der Lieferer, d ass diese Frist nicht eingehalten werden kann, so muss er bin nen 8 Tagen ab Bestelldatum unter Angabe der Gründe und voraussichtlicher Dauer der Verzögerung die Fes tsetzung einer neuen Lieferfrist beantragen.

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3. Im Falle des Verzuges des Lieferers, stehen uns die gesetzliche Ansprüche zu. Wir sind berechtigt, nach dem erfolglosen Ablauf einer von uns gesetzten angemess enen Fris t nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistu ng zu verlangen oder für Rechnung des Lieferer von Dritten Ersatzware zu beschaffen und darüber hinaus Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens zu verlangen.

4. Gerät der Lieferer in Verzug, sind wir berechti gt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% der Gesamtauftragssumme pro Werktag, um den der Liefert ermin überschritten wird, höchstens jedoch 10% der Gesamtauftragssumme, zu verlangen. Wir sind berecht igt, die Vertragsstrafe bis zur Zahlung der Schlussrechnung geltend zu machen; § 341 Abs. 3 BGB ist insoweit abbedungen. Die Vertragsstrafe ist au f einen Verzugsschadensersatzanspruch anzurechnen. Di e Vertragsstrafe ist lediglich der Mindestwert des Schadensersatzes. Dem Lieferer bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder ei n wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Auf das Ausbleiben notwendiger, von uns zu lief ernden Unterlagen kann sich der Lieferer nur berufe n, wenn er die Unterlagen schriftlich angemahnt und nicht i nnerhalb angemessener Frist erhalten hat.

6. Bei früherer Anlieferung als vereinbart behalte n wir uns Rücksendung auf Kosten des Lieferer vor. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei uns auf Kosten un d auf Gefahr des Lieferer.

7. Kann der Lieferer die Lieferfrist infolge höher er Gewalt, z.B. wegen Streiks, Aufruhrs, Überschwem mung, Krieges, nicht einhalten, so hat er uns unverzüglic h, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche seit Eintrit t dieses Ereignisses unter Angabe der voraussichtlichen Daue r der Lieferfristüberschreitung hievon Mitteilung z u machen. Unterläßt der Lieferer die Mitteilung, so k ann er sich uns gegenüber nicht auf höhere Gewalt berufen. Wir sind von der Pflicht zur Abnahme der b estellten Lieferung ganz oder teilweise befreit und soweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lief erung wegen der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung bei uns – unter Berücksichtigung wirtsc haftlicher Aspekte – nicht mehr verwertbar ist. Im übrigen wird die Frist bei rechtzeitiger Mitteilung angemessen verlängert. Muß die Lieferfrist um mehr als 1 Monat überschritten werde, sind wir ebenfalls zum R ücktritt berechtigt, ohne dass der Lieferer Ansprüc he gegen uns hat.

IV. Versand / Verpackung

1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des L ieferers. Haben wir Kosten und Gefahr ausdrücklich übernommen, so hat der Lieferer eine wertdeckende T ransportversicherung zu unseren Gunsten abzuschließen. Er hat die für uns günstigste Versan dart zu wählen, soweit nicht von uns im Einzelfall eine besondere Versandart gefordert wird..

2. Lieferscheine und Werkszeugnisse sind der Ware zweifach beizufügen. Werkszeugnisse sind besonders zu kennzeichnen.

3. Gleichzeitig mit dem Abgang jeder einzelnen Send ung hat der Lieferer uns durch die Post eine Versandanzeige zuzuschicken. Rechnungen gelten nich t als Versandanzeigen.

4. Fehlen die genannten Dokumente, so lagert die Se ndung bis zum Eintreffen der Papiere auf Rechnung u nd Gefahr des Lieferer. Weitere Schadensersatzansprüch e bleiben vorbehalten.

5. Die Waren sind so zu verpacken, dass Transports chäden vermieden werden. Verpackungsmaterial muss umweltfreundlich sein und ist nur in dem jeweils er forderlichen Umfang zu verwenden. Die ordnungsgemäß e Entsorgung des Verpackungsmaterials ist Aufgabe des Lieferer und erfolgt zu seinen Lasten; im Übrigen richtet sich die Rücknahmeverpflichtung für Verpack ungsmaterial nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

V. Preise

1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise zuzügli ch gesetzlicher Umsatzsteuer und schließen Nachford erungen jeder Art aus. Kosten für Transport und Verpackung sind in diesen Preisen enthalten, soweit nicht schr iftlich etwas anderes vereinbart wird.

2. Bei Berechnung nach Gewicht ist nur das von uns ermittelte Nettogewicht maßgeblich.

3. Falls die Berechnung von Verpackung ausnahmsweis e vereinbart ist, so sind wir berechtigt, Verpackun gen, die sich in gutem Zustand befinden, gegen Erstattun g von 2/3 des in der Rechnung genannten Teilbetrage s frachtfrei an den Lieferer zurückzusenden.

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4 Jede Preisänderung bedarf unserer vorherigen sch riftlichen Zustimmung. Änderungen der vereinbarten Lieferungen bzw. Leistungen werden nur vergütet, we nn hierüber vor Ausführung eine schriftliche Nachtragsvereinbarung getroffen worden ist.

5. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, verstehen sich die Preise frei Kriftel/Ts.

VI. Rechnungserteilung und Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen müssen dreifach, gesondert von der W are mit der Post zugesandt werden. Sie müssen in Ausdrucksweise, Reihenfolge des Textes und der Prei se der Bestellung entsprechen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst ab dem Zeitpunk t der Richtigstellung als bei uns eingegangen.

2. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen mit 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen mit 2% Skonto od er nach 60 Kalendertagen rein netto in Zahlungsmittel nach unserer Wahl. Die Zahlungsfrist beginnt mit Erhalt der vertragsgemäßen Leistung und einer ordnungsgemäßen und nachprüfbaren Rechnung. Bei Annahme verfrühter Lieferungen beginnt die Frist jedoch frü hestens mit dem vereinbarten Liefertermin. Geht die Rechnung später als die Ware zu, so ist für die Ber echnung der Skontofrist der Zugang der Rechnung maßgebend.

3. Auf allen Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Lie ferscheinen, Werkszeugnissen, Versandpapieren sowie sonstigen Dokumenten müssen unsere folgenden Steuer ungsdaten angegeben sein: Artikel-Nr., Artikel-Bezeichnung, Auftrags-Nr., Auftragsdatum, Kostenart , Kostenstelle, Nr. der Bedarfsanforderung, Liefere r-Nr. etc. Bei Fehlen dieser Angaben sind wir berechtigt, die Unterlagen zur Vervollständigung wieder zurückzusenden und die Zahlung bis zum Eintreffen d er vervollständigten Unterlagen zurückzuhalten. Ein Skontoabzug wird in diesen Fällen gleichwohl vorgen ommen.

3. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen E rfüllung zurückzuhalten.

4. Der Lieferer ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen uns zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des § 354a HGB bl eibt davon unberührt.

VII. Mängelrügen und Gewährleistung

1. Der Lieferer übernimmt die Gewähr dafür, dass s eine Lieferung die vertraglich zugesicherten Eigens chaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wer t oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder na ch dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

2. Der Lieferer steht dafür ein, dass die Lieferun g / Leistung dem neuesten Stand der Technik, den Vo rschriften über die technische Sicherheit, den Arbeits- und Um weltschutz in den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen von Behörden und Fach verbänden sowie den besonderen vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Sind im Einzelfall Abwei chungen von diesen Vorschriften notwendig, so muss der Lieferer hierzu unsere schriftliche Zustimmung einholen. Hat der jeweilige Vertragspartner Bedenke n gegen die von uns gewünschte Art der Ausführung, so hat er diese uns unverzüglich schriftlich mitzutei len.

3. Wir sind verpflichtet, offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich schriftlich anzuzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. Die Rüge für offene Mängel nach § 377 Abs. 1 HGB ist rechtzeitig innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Lieferung bei uns. Die Anzeige eines Mangels, der sich erst später zeigt, ist fristgerecht nach § 377 Abs. 3 HGB bis zum Ablauf von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung des Mangels.

4. Soweit keine abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind, beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Jahre und beginnt mit der Ablieferung. Für ausgebesserte oder ersetzte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen.

5. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel am Liefergegenstand auf, so hat der Lieferer nach schriftlicher Anzeige mit angemessener Fristsetzung nach unserer Wahl unentgeltlich Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.

Ist ein Nacherfüllungsversuch des Lieferers durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware fehlgeschlagen, hat er die Nacherfüllung unberechtigt verweigert oder eine durch uns gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, sind wir ohne weiteres berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen bzw. in unserem Auftrag durch Dritte beseitigen zu lassen und die hierfür erforderlichen Aufwendungen nebst einen angemessenen Vorschuss vom Lieferer ersetzt zu verlangen. Daneben bleibt das Recht auf Rücktritt und Ersatz eines weitergehenden Schadens unberührt.

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Hat der Lieferer den Mangel am Liefergegenstand nicht beseitigt, sind wir nach schriftlicher Mitteilung berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Schadensersatz oder den Ersatz unserer vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Unsere gesetzlich bestimmten Rückgriffsansprüche innerhalb einer Lieferkette (§§ 478, 479 BGB) gelten auch dann, wenn die Sache am Ende der Lieferkette nicht an einen Verbraucher, sondern an einen Unternehmer geliefert wurde. Die Rückgriffsmöglichkeit der §§ 478, 479 BGB finden auch Anwendung, wenn der Lieferer uns nicht die mangelhafte Sache geliefert hat, sondern Zubehörteile oder Rohstoffe, welche mangelhaft waren.

Sowohl im Falle der Nachlieferung als auch beim Rücktritt können wir dem Lieferer eine angemessene Frist setzen, eine mangelhafte Sache fortzuschaffen. Nach Ablauf der Frist können wir die Vertragsleistung unter Wahrung der wirtschaftlichen Interessen des Lieferer auf dessen Kosten verwerten, z.B. durch freihändigen Verkauf und den erhalten Betrag an den Lieferer auskehren. (Zug um Zug gg. Kaufpreisrückerstattung bzw. Nachlieferung)

Soweit ein Recht Gegenstand des Vertrages ist, haftet der Lieferer für dessen Bestand und die sonstige Rechtsmängelfreiheit abweichend von § 437 Ziffer 3 BGB auf Schadens- bzw. Aufwendungsersatz auch dann, wenn er den Mangel nicht kannte oder nicht zu vertreten hat.

VIII. Produkthaftung

Für den Fall, dass wir von einem Kunden oder Dritten wegen Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Lieferer verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen freizustellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Lieferer gelieferten Produktes verursacht worden ist. Der Lieferer trägt in diesen Fällen sämtliche Kosten und Aufwendungen einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Inhalt und Umfang eines solchen Rückrufes werden wir – soweit möglich und zumutbar – mit dem Lieferer abstimmen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

IX. Schutzrechte

Der Lieferer steht auch ohne Verschulden dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Werden wir von Dritten wegen einer solchen Verletzung in Anspruch genommen, hat der Lieferer uns von allen Ansprüchen freizustellen und alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme zu tragen.

X. Schlussbestimmungen

1. Alle Modelle, Formen, Reinzeichnungen Klischees etc., für die wir die Kosten auch nur anteilig übernommen haben, sind auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Sämtliche damit verbundene Nutzungsrechte stehen ausschließlich uns zu.

2. Erfüllungsort ist Kriftel / Ts.. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.